Dauerauftrag oder doch lieber eine Einzugsermächtigung erteilen?

Diese Frage stellen sich sehr viele, sobald Sie die Vorschreibung von der Hausverwaltung erhalten. Was der Unterschied und die Vor- bzw. Nachteile sind, erfahren Sie bei uns.

Was genau ist ein Dauerauftrag?

Einen Dauerauftrag kann man bei der Bank für eine bestimmte Überweisung, die jeden Monat in gleicher Höhe getätigt werden soll, erstellen lassen oder in der Regel im Online-Banking-Bereich auch selbstständig erstellen. Ein Dauerauftrag ist nichts anderes als eine regelmäßige Überweisung, die einmal angelegt und jeden Monat ausgeführt wird.

Vorteile:

  • Kein aktives Überweisen jedes Monat erforderlich
  • Überweisungsdatum kann man selbstständig je nach Belieben einstellen/ändern

Nachteile:

  • Sollte man kein Online-Banking besitzen, muss man immer zur Bank gehen um Änderung vornehmen lassen zu können
  • Je nach Bank muss man pro Änderung Spesen an die Bank zahlen
  • Wenn sich die Miete ändert, und man vergisst den Dauerauftrag anzupassen, entsteht auf dem Kundenkonto ein Ausstand und man läuft Gefahr Zahlungserinnerungen (samt Verzugszinsen und Mahnspesen) zu erhalten.

Was ist eine Einzugsermächtigung?

Eine Einzugsermächtigung ist die Erlaubnis an den Geldempfänger zum Geldeinzug von dem eigenen Konto. Hier gibt man der jeweiligen Person das Einverständnis, jeden Monat die Miete samt Betriebskosten und Steuer von dem Konto einzuziehen, ohne dass Spesen zu bezahlen sind. Die Abbuchung erfolgt automatisch.

Vorteile:

  • Die Miete wird pünktlich bis zum 5ten jeden Monats vom Konto eingezogen
  • Wenn ein Guthaben oder eine Nachzahlung auf dem Kundenkonto besteht, wird dieses im Fälligkeitsmonat automatisch ausgeglichen
  • Sollte sich unter dem Jahr die Miete ändern, wird der korrigierte Betrag ab dem Fälligkeitsmonat automatisch korrigiert eingezogen
  • Mahnungen sind nahezu ausgeschlossen, da das Kundenkonto immer ausgeglichen ist
  • Widerruf der Einzugsermächtigung jederzeit möglich

Nachteil:

  • Nur wenn das Konto nicht gedeckt ist und es daher zu einer Rückbelastung kommt, fallen Spesen an.

Eine Vereinfachung des Zahlungsverkehrs aber auch des organisatorischen Aufwands für alle am Zahlungsvorgang beteiligten Personen ist eindeutig bei der Einzugsermächtigung gegeben. Einmal erteilt und eingerichtet, werden die Vorgänge monatlich automatisiert durchgeführt. Der Ausgleich des Kundenkontos bei der Hausverwaltung erfolgt ebenfalls automatisch. Nachzahlungen, Mahnungen oder Spesen (außer bei mangelnder Kontodeckung) sind daher nicht möglich. Bei weiteren Fragen kontaktieren Sie uns gerne, Convival Immobilien hilft Ihnen weiter!

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