Winterdienst in Wien – Was Mieter wissen sollten

Der Winter bringt nicht nur romantische Schneelandschaften, sondern auch Pflichten mit sich. Eine der wichtigsten Aufgaben ist der Winterdienst, der sicherstellen soll, dass Gehwege und Zugänge frei von Schnee und Eis sind. Doch wer ist dafür verantwortlich – der Mieter oder der Vermieter? Welche rechtlichen Verpflichtungen bestehen, und wie kann man sicherstellen, dass man nicht in die Haftungsfalle tappt? In diesem Beitrag wollen wir Mieter informieren, worauf sie achten müssen.

Pflichten der Mieter im Winterdienst

Grundsätzlich liegt die Verantwortung für den Winterdienst beim Eigentümer bzw. der Hausverwaltung. Allerdings können diese Pflichten durch Mietvertrag oder Hausordnung auf die Mieter übertragen werden. Besonders in Mehrparteienhäusern kann eine abwechselnde Schneeräumungspflicht vereinbart sein. Zu den typischen Aufgaben gehören:

  • Schneeräumung der Gehwege vor dem Haus
  • Streuen von Salz oder Splitt zur Vermeidung von Glatteis
  • Freihalten von Hauseingängen, Zufahrten und Müllplätzen

Mieter sollten unbedingt ihren Mietvertrag und die Hausordnung prüfen, um festzustellen, ob und in welchem Umfang sie verpflichtet sind den Winterdienst zu besorgen.

Was passiert, wenn der Winterdienst nicht erledigt wird?

Unterlassen Mieter die ihnen übertragenen Pflichten, drohen Konsequenzen. Im Falle eines Unfalls durch Glatteis oder nicht geräumte Wege können Passanten Schadenersatzansprüche geltend machen. Zudem riskieren Mieter:

  • Verwaltungsstrafen durch die Behörden
  • Regressforderungen durch die Hausinhabung
  • Haftungsansprüche der Mitbewohner oder Dritter

Um solche Risiken zu vermeiden, ist es ratsam, die Winterdienstpflicht ernst zu nehmen und gegebenenfalls externe Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Praktische Tipps für Mieter

Damit der Winterdienst effizient erledigt werden kann, sollten Mieter folgende Tipps beachten:

  • Frühzeitig planen: Streugut und Schaufeln rechtzeitig besorgen.
  • Aufteilung organisieren: Mit anderen Mietern einen Plan erstellen, um Aufgaben gerecht zu verteilen.
  • Winterdienstunternehmen beauftragen: Falls die Organisation schwierig ist, kann eine professionelles Unternehmen in Betracht gezogen werden.
  • Zeitfenster einhalten: Schneeräumung sollte zwischen 06:00 und 22:00 Uhr erfolgen, um gesetzlichen Vorschriften zu entsprechen.

Wer trägt die Kosten für den Winterdienst bei externer Durchführung?

In der Regel  sind die Kosten für den Winterdienst Teil der Betriebskosten. Das bedeutet, dass Mieter über die Betriebskostenabrechnung für professionelle Winterdienste aufkommen. Sollte der Winterdienst jedoch explizit in der Hausordnung auf die Mieter übertragen sein, tragen diese auch die direkten Kosten für Streumaterial und Gerätschaften.

Rechte der Mieter bei unzureichendem Winterdienst

Wenn die Besorgung des Winterdienstes nicht Pflicht der Mieter ist und der Winterdienst nicht ordnungsgemäß durchgeführt wird und daraus Gefahren entstehen, haben Mieter mehrere Möglichkeiten:

  1. Mängelanzeige: Zunächst sollte die Hausverwaltung informiert und eine Frist zur Behebung gesetzt werden.
  2. Einschaltung der Mietervereinigung: Bei ausbleibender Reaktion kann eine Mietervereinigung beratend zur Seite stehen.
  3. Mietzinsminderung: Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Mietzinsminderung in Betracht gezogen werden.

Rechtliche Grundlagen

Die Verpflichtungen zum Winterdienst in Wien sind gesetzlich geregelt. Zu den wichtigsten rechtlichen Grundlagen zählen:

  • Straßenverkehrsordnung (StVO) § 93, die Eigentümer und gegebenenfalls Mieter zur Räumung und Streuung verpflichtet (RIS: StVO § 93).
  • Wiener Reinhalteverordnung, die Vorschriften zur Schneeräumung und Streupflicht auf Gehwegen vorgibt (Stadt Wien: Reinhalteverordnung).
  • Mietrechtsgesetz (MRG) §§ 21, 45, das regelt, inwieweit die Kosten für den Winterdienst auf die Mieter umgelegt werden können (RIS: MRG).
  • Bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) §§ 1295, 1319a, welches die allgemeine Haftung bei Vernachlässigung der Verkehrssicherungspflicht behandelt (RIS: ABGB).

Fazit

Der Winterdienst ist eine ernstzunehmende Pflicht, die zur Sicherheit aller Hausbewohner und Passanten beiträgt. Mieter sollten ihre Verantwortlichkeiten genau kennen und darauf achten, dass Vereinbarungen klar geregelt sind. Mit einer guten Organisation und frühzeitigen Planung kann der Winterdienst effizient und problemlos gemeistert werden.

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