Winterdienst in Wien – Was Eigentümer beachten müssen
Mit dem ersten Schneefall stehen Eigentümer in Wien vor einer klar definierten Pflicht: Die Sicherheit auf Gehwegen und Zufahrten sicherzustellen. Diese Verantwortung ist nicht nur eine Frage des Hausfriedens, sondern gesetzlich geregelt und mit erheblichen Konsequenzen bei Vernachlässigung verbunden.
Gesetzliche Grundlagen und Verantwortung
Eigentümer sind gemäß mehrerer gesetzlicher Bestimmungen verpflichtet, Gehwege entlang ihrer Liegenschaft sicher zu halten. Wichtige Rechtsgrundlagen sind:
- Straßenverkehrsordnung (StVO) § 93, die vorschreibt, dass Gehsteige in einer Breite von mindestens 1 Meter geräumt und gestreut werden müssen (RIS: StVO § 93).
- Wiener Reinhalteverordnung, die Details zur Räum- und Streupflicht definiert (Stadt Wien: Reinhalteverordnung).
- Bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) §§ 1319a, 1295, welche Eigentümer zur Verkehrssicherung verpflichten und Haftungsfragen regeln (RIS: ABGB).
- Mietrechtsgesetz (MRG) § 21, das regelt, dass die Kosten für den Winterdienst auf die Mieter umgelegt werden dürfen (RIS: MRG).
Eigentümer können den Winterdienst an Dritte delegieren, bleiben aber letztlich verantwortlich für die Einhaltung.
Zeitliche Vorgaben zur Schneeräumung
Die Wiener Reinhalteverordnung gibt genaue Zeiträume für die Räum- und Streupflicht vor:
- In Wien sind Liegenschaftseigentümer verpflichtet, zwischen 6:00 und 22:00 Uhr Gehsteige und Gehwege entlang ihrer Liegenschaft von Schnee zu räumen und bei Glatteis zu bestreuen. Die Straßenverkehrsordnung (§ 93 StVO) legt fest, dass diese Flächen in einer Breite von mindestens 1 Meter von Schnee und Verunreinigungen zu säubern und zu bestreuen sind.
- Die Wiener Reinhalteverordnung präzisiert diese Verpflichtungen und gibt vor, dass Gehsteige und Gehwege zu zwei Dritteln ihrer Breite geräumt werden müssen. Der Schnee ist am verbleibenden äußeren Gehwegrand abzulagern und darf nicht auf die Fahrbahn oder den Radweg geschaufelt werden.
- Obwohl keine spezifischen zeitlichen Abstände für die wiederholte Räumung festgelegt sind, müssen Eigentümer sicherstellen, dass die Gehwege während des gesamten Zeitraums von 6:00 bis 22:00 Uhr sicher begehbar sind. Dies erfordert eine regelmäßige Kontrolle und gegebenenfalls erneute Räumung und Bestreuung, insbesondere bei anhaltendem Schneefall oder wiederkehrender Glättebildung. Bei andauerndem starken Schneefall entfällt die Räum- und Streupflicht nur dann, wenn sie völlig zwecklos und praktisch wirkungslos ist.
Diese Regelungen gelten unabhängig davon, ob der Schneefall tagsüber oder nachts erfolgt.
Häufige Fehler und deren Konsequenzen
Zu den häufigsten Versäumnissen beim Winterdienst gehören:
- Unzureichende oder verspätete Räumung, was zur Bildung von Eisflächen führen kann.
- Fehlendes Streugut, wodurch Rutschgefahr entsteht.
- Ignorieren der Räumzeiten, da Gehwege werktags bis 6 Uhr und an Sonn- und Feiertagen bis 8 Uhr geräumt sein müssen.
Bei Unterlassung drohen:
- Schadenersatzansprüche von Passanten
- Strafen durch die zuständigen Behörden
- Versicherungseinbußen bei nachgewiesener Fahrlässigkeit
Praktische Umsetzung und Delegation
Zur Erfüllung der Winterdienstpflichten haben Eigentümer mehrere Optionen:
- Selbst erledigen: In kleinen Objekten eine praktikable Lösung, erfordert jedoch Verlässlichkeit und Organisation.
- Beauftragung eines professionellen Winterdienstes: Empfohlen bei größeren Liegenschaften zur rechtskonformen Erledigung.
- Vertragliche Übertragung an Mieter: Möglich durch klare Regelungen in der Hausordnung oder im Mietvertrag.
Kosten und Abrechnung
Die anfallenden Kosten für Winterdienste sind gemäß MRG umlagefähig. Dazu gehören:
- Gebühren für externe Dienstleister
- Kosten für Streumaterial und Geräte
- Versicherungskosten für Haftpflichtfälle
Eigentümer sollten darauf achten, dass die Abrechnung transparent und gesetzeskonform erfolgt.
Tipps zur optimalen Vorbereitung
Ein gut organisierter Winterdienst beginnt mit der richtigen Vorbereitung:
- Vertragliche Klarheit schaffen: Frühzeitige Vereinbarungen mit Dienstleistern oder Mietern treffen.
- Streumaterial bereithalten: Salz, Splitt oder umweltfreundliche Alternativen.
- Regelmäßige Kontrollen durchführen: Zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Erfüllung.
- Schäden dokumentieren: Im Schadensfall ist eine lückenlose Dokumentation essenziell.
Fazit
Die Einhaltung der Winterdienstpflicht ist für Eigentümer in Wien unverzichtbar, um gesetzliche Vorgaben zu erfüllen und die Sicherheit zu gewährleisten. Mit einer durchdachten Strategie lassen sich Haftungsrisiken minimieren und ein sicherer Winterbetrieb sicherstellen.
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